Fast jeder zweite Deutsche träumt davon – den Ruhestand in der Sonne zu verbringen, weit weg vom deutschen Schmuddelwetter. Laut einer aktuellen YouGov-Umfrage haben sich bereits 43 Prozent der Bundesbürger mit dem Gedanken getragen, ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen. Interessant: Männer (46 Prozent) sind dabei deutlich abenteuerfreudiger als Frauen (40 Prozent). Doch bevor Sie Ihre Koffer packen und dem deutschen Winter auf Nimmerwiedersehen zuwinken, gibt es einiges zu beachten.
Wo zieht es die deutschen Ruheständler eigentlich hin? Die Zahlen der Deutschen Rentenversicherung sprechen eine klare Sprache: Italien ist der unangefochtene Spitzenreiter. Rund 361.000 Rentenzahlungen gingen 2022 in das Land, wo bekanntlich die Zitronen blühen. Auf Platz zwei folgt Spanien mit 205.000 Rentenempfängern – costa bella statt Kostenfalle, sozusagen. Österreich (125.000), Frankreich (103.000) und Griechenland (94.000) komplettieren die Top 5 der beliebtesten Rentner-Destinationen.
Überraschende Unterschiede bei der Rentenhöhe
Interessantes Detail am Rande: Wer seine Rente in Frankreich, Griechenland oder Österreich bezieht, darf sich im Schnitt über höhere Zahlungen freuen – zwischen 430 und 460 Euro monatlich. Die Italien-Rentner müssen sich dagegen mit durchschnittlich 260 Euro begnügen. Das liegt vermutlich daran, dass die Bezieher entweder in Deutschland besser verdient oder länger eingezahlt haben.
Die gute Nachricht für alle Sonnenanbeter: Wer innerhalb der EU, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz zieht, muss sich keine Sorgen um seine Rente machen. Das Geld fließt weiterhin in voller Höhe – und das völlig problemlos. Drei Viertel aller Auslandsrenten der Deutschen Rentenversicherung gehen übrigens in diese Länder. Ein klares Zeichen dafür, dass das vereinte Europa auch im Rentenalter funktioniert.
Vorsicht bei exotischen Zielen
Etwas komplizierter wird es, wenn Sie es in fernere Gefilde zieht. Bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland können durchaus Einschränkungen bei der Rentenzahlung auftreten. Hier gilt: Vor dem Kauf der Strandvilla in Übersee unbedingt bei der Rentenversicherung beraten lassen!
Eine Besonderheit gibt es noch: Den jährlichen „Lebensnachweis“. Wer im Ausland lebt, muss einmal im Jahr bestätigen, dass er noch unter den Lebenden weilt. Keine Sorge – das ist keine lästige Bürokratie, sondern dient Ihrer Sicherheit. In vielen Ländern wie Australien, Spanien oder den USA können Sie das mittlerweile sogar digital per App erledigen. Fortschritt auch im Rentenalter!
Wer den Schritt in den sonnigen Ruhestand wagen will, sollte etwa zwei Monate vor dem geplanten Umzug den Rentenservice der Deutschen Post informieren. So läuft die Überweisung ohne Unterbrechung weiter – schließlich soll der Aperitif auf der Terrasse nicht am leeren Konto scheitern.
Die Rente kann übrigens fast überall hin überwiesen werden. Nur bei Überweisungen außerhalb des SEPA-Raums (EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen) können zusätzliche Gebühren anfallen. Wer kein Konto im Ausland eröffnen möchte, kann sich die Rente auch per Scheck in Euro oder US-Dollar auszahlen lassen.
Vorsicht vor dem Fiskus!
Bei der Besteuerung Ihrer Rente im Ausland wird es knifflig. Besonders streng ist es in Italien: Hier müssen Sie sich innerhalb von 60 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der Agenzia delle Entrate (italienische Steuerbehörde) registrieren – selbst wenn Sie nur Ihre deutsche Rente beziehen, die in Deutschland versteuert wird. Auch in Portugal gilt: Innerhalb von 30 Tagen nach Begründung des Wohnsitzes müssen Sie sich bei der Finanzverwaltung (Autoridade Tributária) anmelden und eine Steuernummer (NIF) beantragen.
Spanien verlangt von allen Ausländern, die sich länger als 183 Tage im Land aufhalten, eine Registrierung bei der Steuerbehörde und die Abgabe einer Steuererklärung – auch wenn letztlich keine spanischen Steuern anfallen. Wer das versäumt, riskiert empfindliche Bußgelder. In Frankreich wiederum müssen Sie sich zwar nicht extra bei der Steuerbehörde melden, aber eine „Déclaration des Revenus“ (Einkommensteuererklärung) ist Pflicht, selbst wenn Ihre Rente in Deutschland versteuert wird.
Besonders interessant ist das Modell in Griechenland: Hier können Rentner aus dem Ausland von einer pauschalen Besteuerung von nur 7% auf ihre ausländischen Einkünfte profitieren – aber nur, wenn sie sich vorher registrieren und bestimmte Bedingungen erfüllen. Auch die Türkei lockt mit günstigen Steuersätzen für Auslandsrentner, verlangt aber eine Anmeldung beim türkischen Finanzamt.
Früh kümmern hilft
Die Regelungen sind also so unterschiedlich wie die Länder selbst. Generell gilt: Je früher Sie sich um die steuerlichen Formalitäten kümmern, desto besser. Ein Steuerberater mit internationaler Expertise kann hier nicht nur bei der korrekten Anmeldung helfen, sondern auch Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Denn manchmal lohnt es sich sogar, den steuerlichen Wohnsitz strategisch zu wählen – natürlich immer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Tipp für Unentschlossene: Wer zunächst nur einen Zweitwohnsitz im Ausland begründet und weniger als 183 Tage im Jahr dort verbringt, bleibt in der Regel in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Das vereinfacht die Dinge – allerdings verzichtet man damit auch auf mögliche Steuervorteile im Ausland.
Fazit: Der Traum vom Ruhestand unter Palmen muss kein Traum bleiben. Mit der richtigen Vorbereitung und Beratung steht dem Dolce Vita im Alter nichts im Wege. Immerhin: Fast 1,7 Millionen Deutsche beziehen ihre Rente bereits im Ausland – warum also nicht auch Sie?