Mehr Geld für Reisen, Enkel und eine gute Zeit? Mit ein paar cleveren Tricks können Senioren beim Finanzamt richtig sparen! Und das Beste: Es ist gar nicht so kompliziert.
Der größte Spartipp versteckt sich im eigenen Zuhause: Die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Ob Putzhilfe, Gärtner oder Betreuungskraft – von allen Kosten können Sie 20 Prozent absetzen. Bei maximal 20.000 Euro macht das satte 4.000 Euro Steuerersparnis! Haben Sie einen Hausmeister oder eine Treppenhausreinigung? Auch diese Kosten zählen dazu. Schauen Sie dafür in Ihre Nebenkostenabrechnung.
Auch Handwerker bringen Steuervorteile: Wenn Sie Ihr Bad renovieren lassen, die Heizung warten oder den Elektriker rufen, können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen – bis zu 1.200 Euro im Jahr. Wichtig bei allen Dienstleistungen: Immer per Überweisung zahlen, Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an!
Geld bei den Versicherungen sparen
Gesundheitskosten clever nutzen: Ihre Kranken- und Pflegeversicherung können Sie komplett von der Steuer absetzen. Das gilt auch für private Zusatzversicherungen wie die Zahnzusatz- oder Unfallversicherung. Mit dem Rechner der Bayerischen Finanzverwaltung können Sie ausrechnen, wie viele Ihrer Krankheitskosten Sie absetzen können. Dazu gehören:
- Zuzahlungen für Medikamente
- Neue Brillen oder Hörgeräte
- Behandlungen beim Heilpraktiker
- Fahrtkosten zum Arzt (mit der Pendlerpauschale)
- Zuzahlungen im Krankenhaus
- Kosten für Hilfsmittel wie einen Rollator
Ein besonderer Tipp für pflegende Angehörige: Der Pflege-Pauschbetrag wurde deutlich erhöht. Bei Pflegegrad 2 gibt es 600 Euro, bei Grad 3 schon 1.100 Euro und ab Pflegegrad 4 sogar 1.800 Euro Steuerersparnis. Besonders wichtig: Sie müssen die Pflege nicht alleine stemmen. Auch wer sich die Pflege mit Geschwistern teilt, kann den Pauschbetrag nutzen.
Haben Sie selbst einen Schwerbehindertenausweis? Dann steht Ihnen ein zusätzlicher Pauschbetrag zu. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Dieser wird in Prozent angegeben. Schon ab einem Behinderungsgrad von 20 Prozent können Sie den Pauschbetrag nutzen. Je höher der Grad der Behinderung, desto höher der Steuervorteil.
20 Prozent: 384 Euro
30 Prozent: 620 Euro
40 Prozent: 860 Euro
50 Prozent: 1.140 Euro
60 Prozent: 1.440 Euro
70 Prozent: 1.780 Euro
80 Prozent: 2.120 Euro
90 Prozent: 2.460 Euro
100 Prozent: 2.840 Euro
Die einfachste Art, alle diese Sparmöglichkeiten zu nutzen: Ein gutes Steuerprogramm, das Sie durch die Formulare führt. Oder Sie werden Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein – deren Beratung und Beiträge können Sie übrigens auch wieder absetzen. Unsicher, was sich für Sie am meisten lohnt? Der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums gibt Ihnen einen ersten Überblick.
Extra-Tipp für Ehepaare: Auch wenn ein Partner ins Pflegeheim muss, können Sie sich meist noch zusammen veranlagen lassen. Das spart oft mehrere hundert Euro Steuern im Jahr.
Die Zeit für die Steuererklärung ist gut investiert. Viele Rentner bekommen über 1.000 Euro zurück. Geld, das Sie besser für die schönen Dinge des Lebens nutzen können – von der Reise bis zum Geschenk für die Enkel!