Rente für Hinterbliebene: Fünf Fehler, die viel Geld kosten

Alles, was sie über Voraussetzungen, Anträge und Fristen wissen müssen.

Tausende Euro verschenkt – und das in einer ohnehin schweren Zeit. Vielen Hinterbliebenen entgeht ein erheblicher Teil ihrer zustehenden Rente, weil sie entscheidende Fehler machen. Besonders bitter: Allein durch eine verspätete Antragstellung gehen oft mehrere Monatsrenten komplett verloren. Dabei bietet die Hinterbliebenenrente mehr finanzielle Möglichkeiten als viele denken.

Fehler 1: Zu spät oder gar nicht beantragen

„Die Rente kommt schon automatisch“ – dieser weitverbreitete Irrglaube kann Sie teuer zu stehen kommen. Denn die Rentenversicherung wird nicht von selbst aktiv. Sie müssen die Hinterbliebenenrente immer selbst beantragen.

Das Wichtigste zum Sterbevierteljahr: Der Antrag wirkt zwar maximal 12 Monate rückwirkend, aber die ersten drei Monate mit der vollen Rentenhöhe beginnen sofort nach dem Todesmonat. Je später Sie den Antrag stellen, desto mehr von dieser wichtigen Übergangszeit geht Ihnen verloren. Hat Ihr verstorbener Partner bereits eine Rente bezogen, startet die Witwenrente im Monat nach dem Tod. Falls nicht, sogar ab dem Todestag.

Fehler 2: Die Voraussetzungen falsch einschätzen

Viele verzichten auf einen Antrag, weil sie glauben, die Voraussetzungen nicht zu erfüllen. Ein folgenschwerer Irrtum! Die Ein-Jahres-Ehedauer gilt beispielsweise nicht bei einem Unfalltod. Auch unter 47 Jahren ist die große Witwenrente möglich, wenn Sie ein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind.

Was Sie über die Witwenrente wissen müssen…Was das für Sie bedeutet…
Kleine Witwenrente (25%)Nur kurzzeitig, maximal 2 Jahre
Große Witwenrente (55%)Lebenslang möglich
Altfälle (60%)Bei Ehen vor 2002

Fehler 3: Sich vom eigenen Einkommen abschrecken lassen

„Mit meinem Job bekomme ich sowieso keine Rente“ – ein kostspieliger Irrtum! Zwar wird eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 Prozent angerechnet, aber die Regelungen sind großzügiger als viele denken. Im Sterbevierteljahr gibt es grundsätzlich die volle Rente ohne jegliche Einkommensanrechnung. Der Freibetrag selbst ist beachtlich und wird regelmäßig angepasst.

Fehler 4: Die Rentenhöhe falsch einschätzen

Der Unterschied zwischen kleiner und großer Witwenrente ist gewaltig. So viel bedeutet das konkret:

Bei einer Rente von…Das steht Ihnen maximal zu…
2.000 Eurobis zu 1.100 Euro (55%)
3.000 Eurobis zu 1.650 Euro (55%)
4.000 Eurobis zu 2.200 Euro (55%)

Bei „Altehen“ vor 2002 winken sogar noch höhere Beträge. Zusätzliche Entgeltpunkte für Kindererziehung können den Betrag noch weiter erhöhen.

Fehler 5: Wichtige Zusatzleistungen übersehen

Viele fokussieren sich nur auf die monatliche Rente und übersehen dabei wichtige Extras. Wer später wieder heiratet, erhält eine Rentenabfindung in Höhe von zwei Jahresrenten als Einmalzahlung. Auch der Anspruch auf die Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner samt möglicher Zuschüsse wird oft vergessen.

Unser Expertenrat

Lassen Sie sich unbedingt vor der Antragstellung beraten – am besten bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Versicherungsamt. Nutzen Sie das Sterbevierteljahr für Ihre finanzielle Neuorientierung. Prüfen Sie dabei alle möglichen Rentenansprüche und führen Sie eine genaue Dokumentation Ihres Einkommens.

Fazit: Die Hinterbliebenenrente ist komplexer als viele denken – bietet aber auch mehr Möglichkeiten als oft angenommen. Lassen Sie sich frühzeitig beraten und scheuen Sie sich nicht, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Denn diese Leistungen stehen Ihnen zu – Sie müssen sie nur richtig beantragen.